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IT-Beratung und Digitalagentur

E A R L Y B I R D  A G E N C Y


Mittelstraße 4

12529 Schönefeld (Berlin)

 

Telefon: +49.[0]30.4004 31 31

E-Mail: mail@earlybird.agency


EARLYBIRD AGENCY | Digitalagentur

Allgemeine Geschäfts­bedingungen


01. Geltungsbereich der Bedingungen


1.1. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (genannt AGB) gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der PROVENTURY GmbH, Mittelstraße 4, 12529 Schönefeld, Deutschland als gesetzlicher Vertreter und Betreiber der EARLYBIRD AGENCY | Digitalagentur  (nachfolgend "EARLYBIRD AGENCY" genannt) und dem Kunden, soweit der Kunde Unternehmer im Sinne des § 14 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts ist.

1.2. Diese Geschäftsbedingungen gelten in der jeweils aktuellen Fassung auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Kunden. Die jeweils aktuelle Fassung der Geschäftsbedingungen ist im Internet unter www.earlybird.agency/agb jederzeit abrufbar.

1.3. Die Geschäftsbedingungen gelten für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Gegenbestätigungen des Kunden unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als EARLYBIRD AGENCY ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn EARLYBIRD AGENCY in Kenntnis der AGB des Kunden die Leistung vorbehaltlos ausführt.

1.4. EARLYBIRD AGENCY ist jederzeit berechtigt, diese AGB mit einer angemessenen Ankündigungs-frist zu ändern oder zu ergänzen. Widerspricht der Kunde den geänderten Bedingungen nicht innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung, spätestens jedoch bis zu dem Zeitpunkt, zu dem die Änderungen in Kraft treten sollen, so werden diese entsprechend der Ankündigung wirksam. Widerspricht der Kunde fristgemäß, so ist EARLYBIRD AGENCY berechtigt, den Vertrag zu dem Zeitpunkt zu kündigen, an dem die geänderten Bedingungen in Kraft treten sollen.

02. Zustandekommen des Vertrages


2.1. Der Vertrag kommt zustande durch Angebotsbestätigung des Kunden oder Auftragsbestätigung durch EARLYBIRD AGENCY. Eine bestimmte Form, insbesondere Schriftform, ist nicht erforderlich.

2.2. Auf Wunsch des Kunden erstellt EARLYBIRD AGENCY einen Kostenvoranschlag für die durchzuführenden Leistungen. Es wird keine Gewähr für die Richtigkeit eines Kostenvoranschlages übernommen. Sind die Leistungen nicht ohne eine wesentliche Überschreitung des Kostenvoranschlags durchführbar (i. d. R. > 10%), wird EARLYBIRD AGENCY den Kunden hierüber informieren. Der Kunde kann den Vertrag aus diesem Grunde kündigen. Für die bis dahin erbrachte Leistung kann EARLYBIRD AGENCY einen der geleisteten Arbeit entsprechenden Teil der Vergütung und Ersatz der in der Vergütung nicht inbegriffenen Auslagen verlangen. Werden in einem Kostenvoranschlag nicht genannte Leistungen im Einvernehmen mit dem Kunden oder auf Anweisung des Kunden erbracht, so sind diese nach Maßgabe des tatsächlichen Arbeitsaufwandes als Zusatzauftrag zu vergüten.

03. Mitwirkung des Kunden


3.1. Die Vertragsparteien benennen einander Ansprechpartner, die verbindlich sämtliche die Durchführung des Auftrags betreffende Fragen abstimmen. Bei Ausfall durch Urlaub, Krankheit etc. sind Ersatzpersonen zu benennen. Veränderungen in den benannten Personen haben die Parteien sich unverzüglich mitzuteilen. Bis zum Zugang einer solchen Mitteilung gelten die zuvor benannten Ansprechpartner als berechtigt, im Rahmen ihrer bisherigen Vertretungsmacht Erklärungen abzugeben und entgegenzunehmen.

3.2. Die Ansprechpartner verständigen sich in regelmäßigen Abständen und bei konkretem Bedarf über Fortschritte und Hindernisse bei der Vertragsdurchführung.

3.3. Über den Informationsaustausch und die Absprachen der Ansprechpartner wird EARLYBIRD AGENCY dem Kunden eine per E-Mail zu übermittelnde Bestätigung erstellen. Die Bestätigung ist für die Absprachen der Parteien verbindlich, wenn der Kunde nicht unverzüglich nach Erhalt widerspricht.

3.4. Der Kunde versichert, dass er über alle für die beauftragten Leistungen erforderlichen Rechte an den von ihm bereitgestellten Inhalten, Daten und Vorlagen verfügt und stellt EARLYBIRD AGENCY von allen etwaigen Ansprüchen Dritter wegen der Verletzung von Schutzrechten frei.
3.5. Der Kunde unterstützt EARLYBIRD AGENCY bei der Erfüllung der vertraglich geschuldeten Leistungen. Dazu gehört insbesondere die rechtzeitige Bereitstellung von Informationen, Materialien und Daten in einem gängigen, unmittelbar verwertbaren, digitalen Format.

3.6. Erkennt der Kunde, dass eigene Angaben, Anforderungen oder Inhalte fehlerhaft, unvollständig, nicht eindeutig oder nicht durchführbar sind, hat er dies und die ihm erkennbaren Folgen EARLYBIRD AGENCY unverzüglich mitzuteilen.

04. Produkte und Leistungen


4.1. Die Einzelheiten der von EARLYBIRD AGENCY für den Kunden zu erbringenden Leistung ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung des jeweiligen Angebots.

4.2. Ohne gesonderte schriftliche Vereinbarung ist EARLYBIRD AGENCY nicht zur Herausgabe von zur vertraglichen Leistung führenden Zwischenergebnissen, Entwürfen, Layouts, Quelldateien etc. verpflichtet.

4.3. Die patent-, muster-, urheber- und markenrechtliche Schutz- oder Eintragungsfähigkeit der im Rahmen des Vertrages gelieferten Ideen, Anregungen, Vorschläge, Konzeptionen, Entwürfe und sonstiger Leistungen ist nicht geschuldet.

4.4. Wünscht der Kunde eine Änderung des vertraglich bestimmten Umfangs der Leistungen, so teilt er dies EARLYBIRD AGENCY schriftlich mit. Sofern die Änderungen nicht zur Erreichung der vertraglich vereinbarten Leistung oder zur Mängelbeseitigung zwingend
erforderlich sind, hat der Kunde diese zusätzlich zu vergüten. EARLYBIRD AGENCY wird dem Kunden in diesem Fall einen entsprechenden Kostenvoranschlag gemäß Ziff. 2.2 zukommen lassen.

4.5. Hält EARLYBIRD AGENCY eine Änderung des vertraglich bestimmten Umfangs der Leistungen für zweckmäßig, so teilt EARLYBIRD AGENCY dies dem Kunden schriftlich mit und unterbreitet einen Umsetzungsvorschlag nebst Kostenvoranschlag. Bis zur Freigabe des Umsetzungsvorschlages durch den Kunden verbleibt es bei dem ursprünglich vereinbarten Leistungsumfang.

4.6. Leistungsverzögerungen aufgrund von Umständen im Verantwortungsbereich des Kunden (z.B. nicht rechtzeitige Erbringung von Mitwirkungsleistungen) und höherer Gewalt (z.B. Streik, Aussperrung, allgemeine Störungen der Telekommunikation) hat EARLYBIRD AGENCY nicht zu vertreten. Sie berechtigen EARLYBIRD AGENCY, das Erbringen der betreffenden Leistungen um die Dauer der Behinderung zzgl.  einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. EARLYBIRD AGENCY wird dem Kunden Leistungs-verzögerungen aufgrund höherer Gewalt anzeigen.

4.7. Zur Erfüllung des Kundenauftrages behält sich EARLYBIRD AGENCY vor, Subunternehmer zu beauftragen.

05. Abnahme


5.1. Nach Aufforderung durch EARLYBIRD AGENCY ist der Kunde zur Freigabe von Entwürfen und Zwischenergebnissen verpflichtet, sofern diese für sich sinnvoll beurteilt werden können.

5.2. Änderungswünsche nach Freigabe können eine kostenpflichtige Leistungsänderung i.S.v. Ziff. 4.4 darstellen.

5.3. Im Falle wesentlicher Mängel kann der Kunde die Abnahme bis zur vollständigen Mängelbeseitigung verweigern. Bei nicht wesentlichen Mängeln wird der Kunde die Abnahme erklären, ggf. unter Vorbehalt der Mängel, die von EARLYBIRD AGENCY binnen angemessener Frist zu beseitigen sind. Die Leistungen gelten als abgenommen, wenn der Kunde die Abnahme trotz Anzeige der Abnahmebereitschaft und Mängelfreiheit nicht innerhalb von zwei Wochen seit Übergabe erklärt oder bereits mit der vertragsgemäßen Nutzung der Leistungen begonnen hat.
 

06. Nutzungsrechte


6.1. EARLYBIRD AGENCY gewährt dem Kunden aufschiebend bedingt auf die vollständige Zahlung der vereinbarten Vergütung an den erbrachten Leistungen das einfache Nutzungsrecht, die Leistungen für die dem Vertrag zugrundeliegenden Zwecke im vertraglich vereinbarten Umfang zu nutzen. Das Nutzungsrecht ist – soweit nicht abweichend vereinbart – zeitlich und räumlich unbeschränkt. Inhaltlich ist das Nutzungsrecht auf den Vertragszweck begrenzt.

6.2. Will der Kunde von EARLYBIRD AGENCY gestaltete Arbeiten ganz oder teilweise über den ursprünglich vereinbarten Zweck oder Umfang hinaus verwerten, bedarf es für die Abgeltung der Nutzungsrechte einer gesonderten, vorab zu treffenden Honorarabsprache.

6.3. Eine Übertragung der Nutzungsrechte auf Dritte oder die Erteilung von Unterlizenzen ist nur zulässig, wenn dies ausdrücklich und schriftlich vereinbart ist oder sich aus dem Vertragszweck ergibt.

6.4. Ohne gesonderte Gestattung ist der Kunde zur Veränderung oder Bearbeitung von Software-Applikationen (z.B. HTML-Template, CSS) nicht berechtigt. Änderungen und Bearbeitungen, die zur Erreichung des Vertragszwecks notwendig sind, bleiben hiervon ausgenommen. Die Vorschriften der §§ 69a ff. Urheberrechtsgesetz (UrhG) bleiben hiervon unberührt. Erlaubt ist die redaktionelle Bearbeitung (Ändern von Inhalten und Anpassung der Struktur) einer Website.
6.5. Der Kunde ist verpflichtet, EARLYBIRD AGENCY auf dem fertig gestellten Werk und dessen Vervielfältigungsstücken mit dem Link zur Homepage www.earlybird.agency zu nennen, mindestens auf der Impressum-Seite.

07. Vergütungsanspruch


7.1. Ist eine fixe Vergütung vereinbart, so ist EARLYBIRD AGENCY berechtigt, für Teile der vereinbarten Leistung Abschlagszahlungen in Rechnung zu stellen.

7.2. EARLYBIRD AGENCY behält sich das Recht vor, vom Kunden eine erste Anzahlung der Auftragssumme unmittelbar nach Beauftragung verlangen.

7.3. Erfolgt die Vergütung nach Zeitaufwand, so sind die individuell vereinbarten Vergütungssätze von EARLYBIRD AGENCY anwendbar. Die Abrechnung der Aufwände erfolgt, sofern nicht anders vereinbart, monatlich.

7.4. EARLYBIRD AGENCY berechnet die durchgeführte Leistung in Personentagen. Ein Personentag entspricht 8 (acht) Arbeitsstunden.

7.5. Alle vertraglich vereinbarten Vergütungen verstehen sich zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.

7.6. Erfolgt die Vergütung nach Zeitaufwand, so sind Auslagen, Spesen und Reise-aufwendungen, die EARLYBIRD AGENCY im Rahmen des Auftrags entstehen, vom Kunden zu tragen und werden zum Selbstkostenpreis weiterberechnet. Die Kilometervergütung beträgt dabei 0,35 EUR/km.

08. Zahlungsbedingungen


8.1. Die Zahlung wird spätestens sofort nach Fertigstellung fällig. Sollte sich die Fertigstellung kundenbedingt (verzögerte Abnahmen, Terminmangel, späterer Go-Live gewünscht) verspäten, so ist der Auftragnehmer berechtigt, die Kosten so abzurechnen, als ob die Fertigstellung ohne die Verzögerungen hätte erfolgen können, auch wenn die Leistung zu diesem Zeitpunkt - der Verzögerung verschuldet - noch nicht fertig gestellt werden konnte.

8.2. Soweit nichts Anderes ausdrücklich vereinbart wurde, sind sämtliche Leistungen bar und ohne Skontoabzug innerhalb von 14 (vierzehn) Tagen nach Datum der Rechnung zu leisten. Hinsichtlich der Voraussetzungen und der Folgen des Verzugs gelten die gesetzlichen Regeln.

09. Gewährleistung


9.1. Der Kunde hat im Falle der Mangelhaftigkeit einer Leistung einen Anspruch auf Nacherfüllung. EARLYBIRD AGENCY ist nach ihrer Wahl zur Nacherfüllung in Form einer Mangelbeseitigung oder Lieferung/Herstellung einer neuen mangelfreien Sache verpflichtet. Im Fall der Ersatzlieferung ist der Kunde verpflichtet, die mangelhafte Sache zurück zu gewähren.
9.2. Schlägt die Nacherfüllung fehl, so stehen dem Kunden die gesetzlichen Gewährleistungs-ansprüche zu.

9.3. Die Verjährungsfrist für Gewährleistungsansprüche beträgt 1 (ein) Jahr ab Abnahme.

10. Haftung


10.1. EARLYBIRD AGENCY haftet nach den gesetzlichen Vorschriften. Im Falle einfacher Fahrlässigkeit haftet EARLYBIRD AGENCY jedoch nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten oder von Leben, Körper oder Gesundheit einer Person unbeschränkt. Im Übrigen ist die Haftung im Falle der einfachen Fahrlässigkeit auf den Ersatz der vertragstypischen, vorhersehbaren Schäden begrenzt. Diese Haftungsreduktion gilt auch für das Verschulden eines Erfüllungsgehilfen i. S. v. § 278 BGB.

10.2. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass unverschlüsselte E-Mails ein offenes Medium sind. EARLYBIRD AGENCY übernimmt keine Haftung für die Vertraulichkeit von E-Mails. Auf Wunsch des Kunden kann die Kommunikation über verschlüsselte E-Mails geführt werden.

10.3. Für Verletzungen von Wettbewerbsrecht und ähnliche Verstöße, die auf der Konzeption der Gesamt-Website beruhen, haftet EARLYBIRD AGENCY nur, wenn diese durch spezielle Ausgestaltung der Website entstanden sind und auf von EARLYBIRD AGENCY eingebrachten Ideen beruhen. Für Verstöße, die einem vom Kunden verfolgten Businessmodell inhärent sind, haftet EARLYBIRD AGENCY hingegen nicht.

11. Rechte Dritter und fremde Inhalte


11.1. Für Materialien und Inhalte, die der Kunde bereitstellt, ist EARLYBIRD AGENCY nicht verantwortlich. EARLYBIRD AGENCY ist nicht verpflichtet, die Materialien und Inhalte auf mögliche Rechtsverstöße zu überprüfen.

11.2. Für den Fall, dass aufgrund der vom Kunden bereitgestellten Materialien und Inhalte EARLYBIRD AGENCY selbst in Anspruch genommen wird, hält der Kunde EARLYBIRD AGENCY schad- und klaglos. Dies gilt insbesondere im Falle der Verletzung von gewerblichen Schutzrechten (Kennzeichen, Geschmacksmuster etc.), Urheber- und Leistungsschutzrechten sowie Namens- und Persönlichkeitsrechten Dritter. Von diesem Freistellungsanspruch sind neben Schadensersatzforderungen insbesondere auch anfallende Rechtsanwaltskosten umfasst.

12. Eigentumsvorbehalt & Zurückbehaltungsrecht


12.1. Alle Lieferungen bleiben bis zur vollständigen Erfüllung sämtlicher Ansprüche von EARLYBIRD AGENCY aus der Geschäftsbeziehung mit dem Kunden Eigentum (Vorbehaltsware) von EARLYBIRD AGENCY.
Die aus einem Supportvertrag zu erbringenden Leistungen, können nach Fälligstellung und Zahlungsverzug des Gläubigers, nach Ankündigung und einer Frist von 10 Werktagen, verweigert werden. (Zurückbehaltungsrecht) Wird die offene Forderung anschließend nicht innerhalb von 14 Tagen beglichen, kann ein Sonderkündigungsrecht ohne Kündigungsfrist geltend gemacht werden.

12.2. Bei Zwangsvollstreckungsmaßnahmen in die Sache hat der Kunde EARLYBIRD AGENCY unverzüglich zu benachrichtigen.

 

13. Referenznennung


13.1. Presseerklärungen, Auskünfte, etc., in denen eine Vertragspartei auf die andere Vertragspartei Bezug nimmt, sind nur nach vorheriger schriftlicher Abstimmung - auch per E- Mail - zulässig. Ungeachtet dessen darf EARLYBIRD AGENCY den Kunden auf der Website von EARLYBIRD AGENCY oder in anderen Medien als Referenzkunden nennen und die erbrachten Leistungen im Rahmen der Eigenwerbung vervielfältigen und verbreiten sowie zu Demonstrationszwecken öffentlich wiedergeben und auf sie hinweisen, es sei denn, der Kunde kann ein entgegenstehendes berechtigtes Interesse geltend machen.

14. Datenschutz


14.1. EARLYBIRD AGENCY ist berechtigt, die den konkreten Auftrag betreffenden Daten elektronisch zu speichern und diese Daten nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen zu verarbeiten, solange dies für die Durchführung des jeweiligen Auftrags erforderlich ist. Soweit keine gesetzlichen Vorschriften dies erfordern, wird EARLYBIRD AGENCY die Daten des Kunden löschen, sobald der Zweck der Speicherung weggefallen ist.

14.2. Die Übermittlung von Daten an Dritte ist auch ohne gesonderte Zustimmung des Kunden zulässig, wenn und soweit dies – etwa bei der Anmeldung von Domains o.ä. – Gegenstand des Vertrages ist.

15. Schlussbestimmungen


15.1. Erfüllungsort ist mangels anderer Vereinbarung der Ort der Niederlassung von EARLYBIRD AGENCY.

15.2. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar und mittelbar entspringenden Rechtsstreitigkeiten sowie für solche über sein Entstehen und seine Wirksamkeit ist Berlin, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Dies gilt auch für Streitigkeiten aus das Vertragsverhältnis betreffenden Urkunden, Wechseln und Schecks. EARLYBIRD AGENCY hat jedoch das Recht, den Kunden vor dem Gericht an dessen Wohn- bzw. Geschäftssitz in Anspruch zu nehmen.

15.3. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform, auf die auch nicht mündlich verzichtet werden kann.

15.4. Für alle sich aus dem Auftrag und seiner Abwicklung ergebenden Rechtsfragen gilt deutsches Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf.

15.5. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Statt der unwirksamen Bestimmung gilt dasjenige, was die Parteien nach dem ursprünglich angestrebten Zweck unter wirtschaftlicher Betrachtungsweise redlicher Weise vereinbart hätten. Das Gleiche gilt im Falle des Vorliegens einer Vertragslücke.

 

EARLYBIRD AGENCY, sofern nicht anders angegeben:

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PROVENTURY GmbH

Mittelstraße 4

D-12529 Schönefeld (Berlin)

 

Telefon: +49.[0]30.4004 31 31


Geschäftsführer: Germo Möller  & André Haase
Handelsregister: Amtsgericht Cottbus, HRB 13241 CB



Aktuelle Fassung der (AGB) als PDF downloaden:

(AGB) Stand 01. Januar 2024

 


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