Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

EARLYBIRD AGENCY - Digitalagentur vertreten und betrieben durch PROVENTURY GmbH.

Inhaltsangabe

1. Geltungsbereich der Bedingungen
2. Zustandekommen des Vertrages
3. Mitwirkung des Kunden
4. Produkte und Leistungen
5. Abnahme
6. Nutzungsrechte
7. Vergütungsanspruch
8. Zahlungsbedingungen
9. Gewährleistung
10. Haftung
11. Rechte Dritter und fremde Inhalte
12. Eigentumsvorbehalt & Zurückbehaltungsrecht
13. Referenznennung
14. Datenschutz
15. Vertragslaufzeit und Kündigung
16. Einsatz von KI-gestützten Werkzeugen
17. Schlussbestimmungen

1. Geltungsbereich der Bedingungen

1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der PROVENTURY GmbH, Kolonnenstraße 8, 10827 Berlin, Deutschland, als Betreiberin der Digitalagentur EARLYBIRD AGENCY (nachfolgend "EARLYBIRD AGENCY" genannt), und dem Kunden, sofern der Kunde Unternehmer im Sinne des § 14 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts ist.

1.2. Verträge mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB werden von diesen AGB nicht erfasst. Sollte im Einzelfall ein Vertrag mit einem Verbraucher geschlossen werden, gelten die gesetzlichen Verbraucherschutzvorschriften vorrangig.

1.3. Maßgeblich ist die zum Zeitpunkt des jeweiligen Vertragsschlusses gültige Fassung dieser AGB. Die jeweils aktuelle Fassung ist unter https://earlybird.agency/de/allgemeine-geschaeftsbedingungen abrufbar.

1.4. Diese Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, ohne dass es einer erneuten ausdrücklichen Vereinbarung bedarf. Gegenbestätigungen des Kunden unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als EARLYBIRD AGENCY ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn EARLYBIRD AGENCY in Kenntnis der AGB des Kunden die Leistung vorbehaltlos ausführt.

1.5. EARLYBIRD AGENCY ist berechtigt, diese AGB mit einer angemessenen Ankündigungsfrist zu ändern oder zu ergänzen, soweit die Änderungen für den Kunden zumutbar sind und keine wesentlichen Vertragspflichten betreffen. Änderungen gelten nur für zukünftige Vertragsverhältnisse sowie für bestehende Dauerschuldverhältnisse (z. B. Support- oder Hostingverträge), nicht jedoch für bereits vollständig vereinbarte Einzelprojekte. Widerspricht der Kunde den geänderten Bedingungen nicht innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung, spätestens jedoch bis zu dem Zeitpunkt, zu dem die Änderungen in Kraft treten sollen, so werden diese entsprechend der Ankündigung wirksam. Widerspricht der Kunde fristgemäß, so ist EARLYBIRD AGENCY berechtigt, den Vertrag zu dem Zeitpunkt zu kündigen, zu dem die geänderten Bedingungen in Kraft treten sollen.

2. Zustandekommen des Vertrages

2.1. Angebote von EARLYBIRD AGENCY sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind. Sie haben, sofern nicht anders angegeben, eine Gültigkeit von 30 Tagen ab Angebotsdatum. Der Vertrag kommt durch Angebotsannahme des Kunden, durch Auftragsbestätigung durch EARLYBIRD AGENCY oder durch Beginn der Leistungserbringung zustande, sofern der Kunde zuvor ein Angebot erhalten oder Leistungen angefordert hat. Eine bestimmte Form, insbesondere die Schriftform, ist hierfür nicht erforderlich.

2.2. Auf Wunsch des Kunden erstellt EARLYBIRD AGENCY einen Kostenvoranschlag für die durchzuführenden Leistungen. Kostenvoranschläge sind grundsätzlich unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

Sollte sich im Laufe der Durchführung ergeben, dass die Leistungen ohne eine wesentliche Überschreitung des Kostenvoranschlags - in der Regel um mehr als 10% - nicht durchführbar sind, wird EARLYBIRD AGENCY den Kunden hierüber informieren und eine Anpassung des Auftrags abstimmen.

Werden Leistungen, die im Kostenvoranschlag nicht enthalten sind, im Einvernehmen mit dem Kunden oder auf dessen Anweisung erbracht, gelten diese als Zusatzauftrag und sind nach Maßgabe des tatsächlichen Arbeitsaufwandes zu vergüten.

3. Mitwirkung des Kunden

3.1. Die Vertragsparteien benennen einander Ansprechpartner, die sämtliche die Durchführung des Auftrags betreffenden Fragen abstimmen. Bei Ausfall durch Urlaub, Krankheit etc. sind Ersatzpersonen zu benennen. Veränderungen in den benannten Personen haben die Parteien sich unverzüglich mitzuteilen. Bis zum Zugang einer solchen Mitteilung gelten die zuvor benannten Ansprechpartner als berechtigt, im Rahmen ihrer bisherigen Vertretungsmacht Erklärungen abzugeben und entgegenzunehmen.

3.2. Die Ansprechpartner verständigen sich in regelmäßigen Abständen sowie bei konkretem Bedarf über Fortschritte und Hindernisse bei der Vertragsdurchführung.

3.3. Über den Informationsaustausch und die Absprachen der Ansprechpartner wird EARLYBIRD AGENCY dem Kunden eine per E-Mail zu übermittelnde Bestätigung erstellen. Diese gilt als verbindlich, sofern der Kunde nicht innerhalb von 5 Werktagen nach Zugang der Bestätigung widerspricht.

3.4. Der Kunde versichert, dass er über alle für die beauftragten Leistungen erforderlichen Rechte an den von ihm bereitgestellten Inhalten, Daten und Vorlagen verfügt. Der Kunde stellt EARLYBIRD AGENCY von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aus der Verletzung von Schutzrechten aufgrund der vom Kunden bereitgestellten Inhalte entstehen.

3.5. Der Kunde unterstützt EARLYBIRD AGENCY bei der Erfüllung der vertraglich geschuldeten Leistungen. Dazu gehört insbesondere die rechtzeitige Bereitstellung von Informationen, Materialien und Daten in einem gängigen, unmittelbar verwertbaren digitalen Format.

3.6. Erkennt der Kunde, dass eigene Angaben, Anforderungen oder Inhalte fehlerhaft, unvollständig, nicht eindeutig oder nicht durchführbar sind, hat er dies sowie die ihm erkennbaren Folgen EARLYBIRD AGENCY unverzüglich mitzuteilen.

3.7. Der Kunde ist verpflichtet, angeforderte Informationen, Materialien, Freigaben oder sonstige Mitwirkungsleistungen rechtzeitig bereitzustellen. Kommt der Kunde dieser Mitwirkungspflicht nicht oder nicht rechtzeitig nach, verlängern sich vereinbarte Liefer- und Projektfristen mindestens um den Zeitraum der Verzögerung. EARLYBIRD AGENCY ist darüber hinaus berechtigt, Projekt- und Liefertermine unter Berücksichtigung der eigenen Kapazitätsplanung angemessen neu zu terminieren. Für Verzögerungen, die auf einer verspäteten oder unvollständigen Mitwirkung des Kunden beruhen, haftet EARLYBIRD AGENCY nicht; hierdurch entstehende Mehrkosten können dem Kunden gesondert in Rechnung gestellt werden.

4. Produkte und Leistungen

4.1. Die Einzelheiten der von EARLYBIRD AGENCY für den Kunden zu erbringenden Leistungen ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung des jeweiligen Angebots.

4.2. Ohne gesonderte schriftliche Vereinbarung ist EARLYBIRD AGENCY nicht zur Herausgabe von zur vertraglichen Leistung führenden Zwischenergebnissen, Entwürfen, Layouts, Quelldateien oder sonstigen Arbeitsdateien verpflichtet. Dies gilt insbesondere für offene Arbeitsdateien, Design-Quelldateien (z. B. Figma, Adobe-Dateien), Entwicklungsumgebungen, Build-Konfigurationen sowie interne Projektartefakte. Dies gilt auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses, sofern die Herausgabe nicht ausdrücklich vertraglich vereinbart wurde.

4.3. Die patent-, design-, urheber- und markenrechtliche Schutz- oder Eintragungsfähigkeit der im Rahmen des Vertrages gelieferten Ideen, Anregungen, Vorschläge, Konzeptionen, Entwürfe oder sonstigen Leistungen wird von EARLYBIRD AGENCY nicht geschuldet.

4.4. Wünscht der Kunde eine Änderung des vertraglich bestimmten Umfangs der Leistungen, so teilt er dies EARLYBIRD AGENCY schriftlich mit. EARLYBIRD AGENCY prüft die Auswirkungen auf Aufwand, Zeitplan und Vergütung. Sofern die Änderungen nicht zur Erreichung der vertraglich vereinbarten Leistung oder zur Mängelbeseitigung zwingend erforderlich sind, hat der Kunde diese zusätzlich zu vergüten. EARLYBIRD AGENCY wird dem Kunden in diesem Fall einen entsprechenden Kostenvoranschlag gemäß Ziff. 2.2 unterbreiten. EARLYBIRD AGENCY ist berechtigt, bis zur Einigung über die Anpassung die betroffenen Leistungen auszusetzen.

4.5. Hält EARLYBIRD AGENCY eine Änderung des vertraglich bestimmten Umfangs der Leistungen für zweckmäßig, so teilt EARLYBIRD AGENCY dies dem Kunden schriftlich mit und unterbreitet einen Umsetzungsvorschlag nebst Kostenvoranschlag. Bis zur Freigabe des Umsetzungsvorschlags durch den Kunden verbleibt es beim ursprünglich vereinbarten Leistungsumfang.

4.6. Leistungsverzögerungen aufgrund von Umständen im Verantwortungsbereich des Kunden (z. B. nicht rechtzeitige Erbringung von Mitwirkungsleistungen) sowie aufgrund höherer Gewalt (z. B. Streik, Aussperrung, allgemeine Störungen der Telekommunikation) hat EARLYBIRD AGENCY nicht zu vertreten. Projekt- und Lieferfristen verlängern sich automatisch mindestens um den Zeitraum der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Wiederanlaufzeit unter Berücksichtigung der bestehenden Kapazitätsplanung von EARLYBIRD AGENCY. EARLYBIRD AGENCY wird den Kunden über wesentliche Leistungsverzögerungen informieren.

4.7. Zur Erfüllung des Kundenauftrags ist EARLYBIRD AGENCY berechtigt, Subunternehmer einzusetzen.

4.8. Soweit EARLYBIRD AGENCY im Rahmen des Auftrags Domains registriert, Hosting-Leistungen vermittelt oder laufende Wartungs- und Supportleistungen erbringt, gelten die jeweiligen Bedingungen des Drittanbieters ergänzend. EARLYBIRD AGENCY schuldet in diesen Fällen die ordnungsgemäße Vermittlung und Verwaltung, nicht jedoch die Verfügbarkeit oder Funktionsfähigkeit der Drittleistung. EARLYBIRD AGENCY haftet nicht für Ausfälle, Kündigungen oder Änderungen der Domain- oder Hostinganbieter. EARLYBIRD AGENCY übernimmt keine Verpflichtung zur dauerhaften Sicherung, Archivierung oder Wiederherstellung von Daten, sofern dies nicht ausdrücklich Bestandteil eines Wartungs- oder Backupvertrags ist. Für Domainregistrierungen handelt EARLYBIRD AGENCY als Vermittler; Vertragspartner des Registrars ist der Kunde.

4.9. Soweit für die Erbringung der vertraglich geschuldeten Leistung kostenpflichtige Lizenzen Dritter erforderlich sind (z. B. Stockfotos, Schriftlizenzen, Plugins), wird EARLYBIRD AGENCY den Kunden hierauf hinweisen. Der Erwerb und die Kosten solcher Lizenzen obliegen dem Kunden, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.

4.10. Soweit nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart, schuldet EARLYBIRD AGENCY keinen bestimmten wirtschaftlichen oder technischen Erfolg der erbrachten Leistungen. Insbesondere werden keine bestimmten Ergebnisse hinsichtlich Auffindbarkeit in Suchmaschinen (SEO), Reichweiten, Conversion-Raten, Nutzerzahlen, Ladezeiten oder sonstiger wirtschaftlicher Kennzahlen geschuldet.

5. Abnahme

5.1. Nach Aufforderung durch EARLYBIRD AGENCY ist der Kunde zur Freigabe von Entwürfen und Zwischenergebnissen verpflichtet, sofern diese für sich sinnvoll beurteilt werden können. Werden Freigaben nicht innerhalb von 5 Werktagen nach Vorlage erteilt, gilt die jeweilige Leistung als freigegeben, sofern keine begründeten Änderungswünsche schriftlich mitgeteilt werden.

5.2. EARLYBIRD AGENCY ist berechtigt, für abgeschlossene Projektphasen eine Teilabnahme zu verlangen. Für Teilabnahmen gelten die Regelungen zur Abnahme gemäß Ziff. 5.3 entsprechend. Erfolgt innerhalb von 7 Werktagen nach Übergabe einer Teilleistung keine begründete Mängelanzeige, gilt die jeweilige Teilleistung als abgenommen.

5.3. Änderungswünsche nach Freigabe können eine kostenpflichtige Leistungsänderung im Sinne von Ziff. 4.4 darstellen.

5.4. Im Falle von Mängeln gelten die Regelungen gemäß § 9 (Gewährleistung). Die Leistungen gelten als abgenommen, wenn der Kunde die Abnahme trotz Anzeige der Abnahmebereitschaft nicht innerhalb von 10 Werktagen nach Übergabe erklärt. Die Abnahme gilt ebenfalls als erfolgt, wenn der Kunde die Leistung produktiv nutzt, die Website oder Anwendung veröffentlicht wird oder Änderungen durch den Kunden oder Dritte vorgenommen werden. Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.

6. Nutzungsrechte

6.1. EARLYBIRD AGENCY gewährt dem Kunden an den erbrachten Leistungen ein einfaches Nutzungsrecht. Die Einräumung der vertraglich vereinbarten Nutzungsrechte erfolgt erst nach vollständiger Zahlung aller Forderungen aus der jeweiligen Geschäftsbeziehung. Bis zur vollständigen Zahlung ist der Kunde lediglich zur widerruflichen Nutzung berechtigt. Das Nutzungsrecht berechtigt zur Nutzung der Leistungen für die dem Vertrag zugrunde liegenden Zwecke im vereinbarten Umfang. Soweit nicht anders vereinbart, ist das Nutzungsrecht zeitlich und räumlich unbeschränkt, jedoch inhaltlich auf den Vertragszweck begrenzt.

6.2. Eine über den ursprünglich vereinbarten Zweck oder Umfang hinausgehende Nutzung der von EARLYBIRD AGENCY erstellten Leistungen bedarf einer gesonderten Vereinbarung und einer entsprechenden zusätzlichen Vergütung.

6.3. Eine Übertragung der Nutzungsrechte auf Dritte oder die Erteilung von Unterlizenzen ist nur zulässig, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart ist oder sich aus dem Vertragszweck ergibt.

6.4. Ohne gesonderte Gestattung ist der Kunde nicht berechtigt, Software-Applikationen oder Programmteile (z. B. Templates, HTML, CSS oder vergleichbare Strukturen) zu verändern oder zu bearbeiten. Insbesondere ist es unzulässig, sicherheitsrelevante oder funktionale Komponenten zu verändern, soweit dadurch Stabilität, Sicherheit oder Funktionsfähigkeit der Leistung beeinträchtigt werden können. Änderungen, die zur Erreichung des Vertragszwecks notwendig sind, bleiben hiervon unberührt. Die Vorschriften der §§ 69a ff. UrhG bleiben unberührt. Zulässig ist die redaktionelle Bearbeitung von Inhalten und Struktur einer Website.

6.5. An nicht realisierten Entwürfen, Konzeptionen und Vorschlägen verbleiben sämtliche Nutzungsrechte bei EARLYBIRD AGENCY. Eine Nutzung nicht beauftragter oder nicht freigegebener Entwürfe durch den Kunden oder Dritte ist unzulässig und begründet einen gesonderten Vergütungsanspruch.

6.6. Quellcode von Softwareprojekten (z. B. Websites, Web-Applikationen) wird dem Kunden nach vollständiger Zahlung übergeben, soweit dies im Angebot vereinbart wurde. Ohne eine solche Vereinbarung besteht kein Anspruch auf Herausgabe des Quellcodes. Die Übergabe des Quellcodes umfasst nicht die Einräumung eines über Ziff. 6.1 hinausgehenden Nutzungsrechts. Soweit im Rahmen der Leistungserbringung Open-Source-Software eingesetzt wird, deren Lizenzbedingungen eine Herausgabe des Quellcodes erfordern (z. B. GPL), bleibt dieser Anspruch des Kunden unberührt.

6.7. Werkzeuge, Methoden, Frameworks, Templates und wiederverwendbare Komponenten, die EARLYBIRD AGENCY vor oder während der Leistungserbringung entwickelt hat und projektübergreifend einsetzt, verbleiben im alleinigen Eigentum von EARLYBIRD AGENCY, auch wenn sie im Rahmen eines Kundenprojekts eingesetzt oder weiterentwickelt werden. Das einfache Nutzungsrecht des Kunden gemäß Ziff. 6.1 bleibt hiervon unberührt.

7. Vergütungsanspruch

7.1. Ist eine feste Vergütung vereinbart, ist EARLYBIRD AGENCY berechtigt, für bereits erbrachte Teilleistungen Abschlagszahlungen in Rechnung zu stellen.

7.2. EARLYBIRD AGENCY ist berechtigt, nach Auftragserteilung eine angemessene Anzahlung auf die Auftragssumme zu verlangen. Die Leistungserbringung kann bis zum Eingang der vereinbarten Anzahlung ausgesetzt werden.

7.3. Erfolgt die Vergütung nach Zeitaufwand, gelten die individuell vereinbarten Vergütungssätze von EARLYBIRD AGENCY. Sofern keine Vergütung vereinbart wurde, gelten die zum Zeitpunkt der Leistungserbringung gültigen Standard-Stundensätze von EARLYBIRD AGENCY. Die Abrechnung erfolgt, sofern nicht anders vereinbart, monatlich.

7.4. EARLYBIRD AGENCY berechnet Leistungen in Personentagen. Ein Personentag entspricht 8 Arbeitsstunden. Soweit Leistungen nach Zeitaufwand abgerechnet werden, erfolgt die Abrechnung in Einheiten von jeweils 15 Minuten. Angefangene Einheiten werden auf volle 15 Minuten aufgerundet. Im jeweiligen Angebot oder Einzelvertrag kann eine abweichende Abrechnungseinheit vereinbart werden.

7.5. Alle vereinbarten Vergütungen verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.

7.6. Bei Vergütung nach Zeitaufwand trägt der Kunde zusätzlich Auslagen, Spesen und Reiseaufwendungen, die EARLYBIRD AGENCY im Rahmen des Auftrags entstehen. Diese werden zum Selbstkostenpreis weiterberechnet. Die Kilometervergütung beträgt 0,45 EUR/km.

7.7. Bei Dauerschuldverhältnissen (z. B. Support-, Wartungs- oder Hostingverträgen) ist EARLYBIRD AGENCY berechtigt, die vereinbarte Vergütung einmal jährlich unter Einhaltung einer Ankündigungsfrist von drei Monaten zum Ende des laufenden Vertragsjahres anzupassen, soweit dies zur Kompensation gestiegener Personal- oder Sachkosten erforderlich ist. Die Anpassung darf 5 % der bisherigen Vergütung pro Vertragsjahr nicht überschreiten, es sei denn, die nachweisbare Kostensteigerung übersteigt diesen Betrag. Im Falle einer Anpassung um mehr als 5 % hat der Kunde ein Sonderkündigungsrecht zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der neuen Vergütung.

7.8. Soweit bei Dauerschuldverhältnissen (z. B. Support- oder Wartungsverträgen) ein monatliches Leistungskontingent vereinbart ist, verfallen nicht abgerufene Leistungsstunden am Ende des jeweiligen Abrechnungszeitraums. Eine Übertragung auf Folgezeiträume findet nicht statt, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

8. Zahlungsbedingungen

8.1. Die Vergütung wird grundsätzlich mit Fertigstellung der Leistung fällig. Verzögert sich die Fertigstellung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat (z. B. verspätete Abnahmen, fehlende Mitwirkungsleistungen oder auf Wunsch des Kunden verschobene Termine), ist EARLYBIRD AGENCY berechtigt, die Leistungen so abzurechnen, als wäre die Fertigstellung ohne diese Verzögerungen erfolgt.

8.2. Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, sind Rechnungen ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Bei Zahlungsverzug ist EARLYBIRD AGENCY berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz (§ 288 Abs. 2 BGB) zu verlangen, weitere Leistungen bis zur vollständigen Zahlung auszusetzen sowie Zugänge zu Entwicklungs- oder Testsystemen vorübergehend zu deaktivieren. EARLYBIRD AGENCY ist darüber hinaus berechtigt, laufende Projekte bis zur vollständigen Begleichung offener Forderungen auszusetzen, sofern dem Kunden hierdurch keine unverhältnismäßigen Nachteile entstehen. Die Geltendmachung weiterer gesetzlicher Rechte bleibt vorbehalten.

9. Gewährleistung

9.1. Der Kunde hat im Falle der Mangelhaftigkeit einer Leistung zunächst einen Anspruch auf Nacherfüllung. EARLYBIRD AGENCY ist nach eigener Wahl zur Nacherfüllung in Form der Mangelbeseitigung oder der Lieferung bzw. Herstellung einer neuen mangelfreien Leistung berechtigt. Im Fall der Ersatzlieferung ist der Kunde verpflichtet, die mangelhafte Sache zurückzugeben.

9.2. EARLYBIRD AGENCY ist berechtigt, die Nacherfüllung mindestens zweimal hinsichtlich desselben Mangels zu versuchen. Erst nach endgültigem Fehlschlagen der Nacherfüllung stehen dem Kunden die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche zu.

9.3. Der Kunde ist verpflichtet, die erbrachte Leistung unverzüglich nach Übergabe zu prüfen. Offensichtliche Mängel sind innerhalb von 10 Werktagen nach Übergabe schriftlich anzuzeigen. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Mängelanzeige, gilt die Leistung als abgenommen. Die produktive Nutzung der Leistung, insbesondere die Veröffentlichung oder Inbetriebnahme einer Website, Software oder sonstigen Leistung, gilt ebenfalls als Abnahme.

9.4. Gewährleistungsansprüche bestehen nicht, wenn der Kunde oder Dritte ohne Zustimmung von EARLYBIRD AGENCY Änderungen an der Leistung vornehmen oder diese unsachgemäß nutzen, es sei denn, der Kunde weist nach, dass der Mangel hierdurch nicht verursacht wurde.

9.5. Die Verjährungsfrist für Gewährleistungsansprüche beträgt ein (1) Jahr ab Abnahme der Leistung.

9.6. Gewährleistungsansprüche bestehen nicht für Mängel, die durch die Hosting- oder Serverumgebung des Kunden, durch Updates oder Änderungen von Drittanbieter-Software (z. B. CMS, Plugins, Betriebssysteme, Applikationen, Browser) oder durch die Nichteinhaltung der von EARLYBIRD AGENCY empfohlenen Systemvoraussetzungen verursacht werden.

10. Haftung

10.1. EARLYBIRD AGENCY haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet EARLYBIRD AGENCY nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). Die Haftung ist in diesem Fall auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt und der Höhe nach auf das Zweifache der für den jeweiligen Einzelauftrag vereinbarten Nettovergütung; bei Dauerschuldverhältnissen auf das Zweifache der Summe der in den letzten drei (3) Monaten vor dem Schadensfall gezahlten Nettovergütungen. Eine Haftung für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn, Produktionsausfälle oder Datenverluste ist bei einfacher Fahrlässigkeit ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig. Für den Verlust von Daten haftet EARLYBIRD AGENCY nur insoweit, als der Schaden auch bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Datensicherung durch den Kunden eingetreten wäre. Der Kunde ist verpflichtet, angemessene Maßnahmen zur Datensicherung zu treffen. Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen von EARLYBIRD AGENCY.

10.2. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass unverschlüsselte E-Mails ein offenes Kommunikationsmittel darstellen. EARLYBIRD AGENCY übernimmt keine Haftung für die Vertraulichkeit, Integrität oder Vollständigkeit unverschlüsselter E-Mails oder sonstiger elektronischer Kommunikation. Auf Wunsch des Kunden kann die Kommunikation über verschlüsselte E-Mails erfolgen.

10.3. EARLYBIRD AGENCY übernimmt keine Haftung für rechtliche Verstöße, insbesondere gegen Wettbewerbs-, Marken-, Urheber- oder Datenschutzrecht, die auf vom Kunden bereitgestellten Inhalten, Informationen oder Materialien oder auf dem vom Kunden verfolgten Geschäftsmodell beruhen. Der Kunde ist verpflichtet, die rechtliche Zulässigkeit der Nutzung der von EARLYBIRD AGENCY erbrachten Leistungen eigenständig zu prüfen oder prüfen zu lassen. Eine rechtliche Prüfung der Leistungen durch EARLYBIRD AGENCY wird nicht geschuldet.

Für Verletzungen des Wettbewerbsrechts oder ähnliche Verstöße, die auf der Konzeption eines Projekts beruhen, haftet EARLYBIRD AGENCY nur, soweit diese auf einer von EARLYBIRD AGENCY eingebrachten konkreten gestalterischen oder technischen Umsetzung beruhen. Für Verstöße, die auf dem vom Kunden verfolgten Geschäftsmodell beruhen, haftet EARLYBIRD AGENCY nicht.

10.4. EARLYBIRD AGENCY ist berechtigt, zur Leistungserbringung Software, Frameworks, Plugins, Bibliotheken oder sonstige Komponenten Dritter, einschließlich Open-Source-Software, einzusetzen. Für Open-Source-Software gelten ausschließlich die jeweiligen Lizenzbedingungen der Anbieter. EARLYBIRD AGENCY übernimmt keine Haftung für deren Funktionsfähigkeit, Sicherheit, Sicherheitslücken, Weiterentwicklung, Funktionsänderungen, dauerhafte Verfügbarkeit oder Einstellung solcher Drittsoftware. Änderungen, Einschränkungen oder die Einstellung durch deren Anbieter begründen keine Mängelansprüche gegen EARLYBIRD AGENCY.

11. Rechte Dritter und fremde Inhalte

11.1. Für Materialien und Inhalte, die vom Kunden bereitgestellt werden, übernimmt EARLYBIRD AGENCY keine Haftung. EARLYBIRD AGENCY ist insbesondere nicht verpflichtet, diese Materialien oder Inhalte auf mögliche Rechtsverstöße zu überprüfen.

11.2. Sollte EARLYBIRD AGENCY aufgrund von vom Kunden bereitgestellten Materialien oder Inhalten von Dritten in Anspruch genommen werden, stellt der Kunde EARLYBIRD AGENCY von sämtlichen daraus entstehenden Ansprüchen frei. Dies gilt insbesondere bei Verletzungen von gewerblichen Schutzrechten (z. B. Marken- oder Designrechten), Urheber- und Leistungsschutzrechten sowie Namens- oder Persönlichkeitsrechten Dritter.

Der Freistellungsanspruch umfasst auch die Kosten einer angemessenen Rechtsverteidigung, insbesondere anfallende Rechtsanwaltskosten.

12. Eigentumsvorbehalt & Zurückbehaltungsrecht

12.1. Alle Lieferungen bleiben bis zur vollständigen Begleichung sämtlicher Ansprüche der EARLYBIRD AGENCY aus der Geschäftsbeziehung mit dem Kunden Eigentum der EARLYBIRD AGENCY. Bei Zahlungsverzug ist EARLYBIRD AGENCY nach vorheriger Ankündigung berechtigt, Hosting- oder Supportleistungen auszusetzen sowie Zugänge zu Systemen vorübergehend zu sperren.

Leistungen aus einem Supportvertrag können bei Fälligkeit einer Forderung und Zahlungsverzug des Kunden nach vorheriger Ankündigung und Ablauf einer Frist von 10 Werktagen vorübergehend eingestellt werden (Zurückbehaltungsrecht). Wird die offene Forderung anschließend nicht innerhalb von 14 Tagen beglichen, ist EARLYBIRD AGENCY berechtigt, den Supportvertrag außerordentlich und ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zu kündigen.

12.2. Bei Zwangsvollstreckungsmaßnahmen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat der Kunde EARLYBIRD AGENCY unverzüglich zu informieren.

12.3. Soweit EARLYBIRD AGENCY im Auftrag des Kunden Hosting-Leistungen verwaltet oder Domains treuhänderisch registriert hat, ist EARLYBIRD AGENCY nach Beendigung des Vertragsverhältnisses und vollständiger Zahlung aller offenen Forderungen verpflichtet, die Domains an den Kunden oder einen vom Kunden benannten Dritten zu übertragen. Bei Zahlungsverzug ist EARLYBIRD AGENCY berechtigt, die Übertragung bis zur vollständigen Begleichung aller offenen Forderungen zurückzuhalten. Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses und einer angemessenen Übergangsfrist von 30 Tagen ist EARLYBIRD AGENCY berechtigt, gehostete Inhalte und Daten des Kunden zu löschen, sofern der Kunde diese nicht vorher gesichert oder deren weitere Aufbewahrung vereinbart hat.

13. Referenznennung

13.1 Presseerklärungen, Auskünfte oder sonstige Veröffentlichungen, in denen eine Vertragspartei auf die andere Bezug nimmt, bedürfen der vorherigen schriftlichen Abstimmung, auch per E-Mail.

13.2 Die EARLYBIRD AGENCY ist berechtigt, den Kunden als Referenzkunden zu benennen. Dies umfasst insbesondere die Darstellung von Projekten, Screenshots der entwickelten Website oder Anwendung, Case-Studies, Präsentationen sowie die Verwendung des Unternehmensnamens und des Logos des Kunden zu Referenz- und Eigenwerbungszwecken.

Die Referenznennung kann insbesondere auf den Websites der PROVENTURY GmbH sowie in sonstigen Medien (z. B. Social-Media-Kanälen, Portfolio- oder Marketingmaterialien) erfolgen. Die Referenznennung kann auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses erfolgen. Der Kunde kann dieser Nutzung nur aus wichtigen Gründen widersprechen.

14. Datenschutz

14.1. EARLYBIRD AGENCY ist berechtigt, die den Auftrag betreffenden Daten elektronisch zu speichern und nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen zu verarbeiten, soweit dies zur Durchführung des jeweiligen Auftrags erforderlich ist.

14.2. Die Übermittlung von Daten an Dritte ist zulässig, soweit dies zur Durchführung des Vertrages erforderlich ist (z. B. bei Domainregistrierungen oder der Einbindung von Drittanbietern).

14.3. Soweit EARLYBIRD AGENCY im Rahmen der Leistungserbringung personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, schließen die Parteien einen gesonderten Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) gemäß Art. 28 DSGVO ab. Der Kunde ist als Verantwortlicher im Sinne der DSGVO für die Rechtmäßigkeit der Datenverarbeitung zuständig.

15. Vertragslaufzeit und Kündigung

15.1. Einzelaufträge (z. B. Webdesign, Entwicklung, Konzeption) enden mit vollständiger Erbringung und Abnahme der vereinbarten Leistung. Der Kunde ist berechtigt, den Vertrag jederzeit gemäß § 648 BGB zu kündigen. In diesem Fall ist EARLYBIRD AGENCY berechtigt, eine pauschale Ausfallvergütung in Höhe von 40 % der auf den noch nicht erbrachten Teil der Leistung entfallenden vereinbarten Vergütung zu verlangen, sofern nicht der Kunde nachweist, dass EARLYBIRD AGENCY ein geringerer Schaden entstanden ist. Bereits erbrachte Leistungen sind vollständig zu vergüten. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

15.2. Erbringt der Kunde erforderliche Mitwirkungsleistungen trotz schriftlicher Aufforderung und angemessener Fristsetzung nicht innerhalb einer angemessenen Frist, in der Regel 14 Kalendertage, ist EARLYBIRD AGENCY berechtigt, das Projekt durch schriftliche Mitteilung zu pausieren. EARLYBIRD AGENCY ist in diesem Fall berechtigt, bereits erbrachte Leistungen abzurechnen. Bei Wiederaufnahme eines pausierten Projekts kann EARLYBIRD AGENCY eine angemessene Reaktivierungsgebühr für den erforderlichen Wiedereinarbeitungsaufwand erheben. Die Höhe der Reaktivierungsgebühr richtet sich nach dem tatsächlichen Aufwand und wird zum jeweils gültigen Stundensatz von EARLYBIRD AGENCY abgerechnet.

15.3. Dauerschuldverhältnisse (z. B. Support-, Wartungs- oder Hostingverträge) haben, sofern nicht anders vereinbart, eine Mindestlaufzeit von zwölf (12) Monaten ab Vertragsschluss. Sie verlängern sich automatisch um jeweils sechs (6) Monate, sofern sie nicht fristgerecht gekündigt werden. Die Kündigungsfrist beträgt einen (1) Monat zum jeweiligen Vertragsende. Im jeweiligen Einzelvertrag kann eine abweichende Laufzeit und/oder Kündigungsfrist vereinbart werden.

15.4. Domainverträge haben eine Laufzeit von jeweils einem (1) Jahr ab Registrierung bzw. Verlängerung und verlängern sich automatisch um ein weiteres Jahr, sofern sie nicht mit einer Frist von vier (4) Wochen vor Ablauf der jeweiligen Laufzeit schriftlich gekündigt werden. Bei nicht fristgerechter Kündigung ist der Kunde zur Zahlung der Vergütung für den Verlängerungszeitraum verpflichtet.

15.5. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Kunde trotz Mahnung und Setzung einer angemessenen Nachfrist mit der Zahlung fälliger Vergütungen in Verzug ist, der Kunde wiederholt gegen wesentliche Mitwirkungspflichten verstößt, oder über das Vermögen einer Partei ein Insolvenzverfahren eröffnet oder die Eröffnung mangels Masse abgelehnt wird.

15.6. Kündigungen bedürfen der Textform (z. B. E-Mail). Im Falle einer Kündigung sind bis zum Wirksamwerden der Kündigung erbrachte Leistungen vollständig zu vergüten.

16. Einsatz von KI-gestützten Werkzeugen

16.1. EARLYBIRD AGENCY ist berechtigt, zur Erbringung der vertraglich geschuldeten Leistungen KI-gestützte Werkzeuge und Anwendungen (z. B. zur Text-, Bild- oder Codeerstellung) als Hilfsmittel einzusetzen. Der Einsatz erfolgt unter fachlicher Kontrolle und Qualitätssicherung durch EARLYBIRD AGENCY.

16.2. KI-generierte Ergebnisse werden von EARLYBIRD AGENCY geprüft, ggf. überarbeitet und in die Gesamtleistung integriert. Die Verantwortung für die vertragsgemäße Qualität der abgelieferten Leistung liegt bei EARLYBIRD AGENCY, unabhängig davon, ob und in welchem Umfang KI-Werkzeuge eingesetzt wurden.

16.3. Nutzungsrechte an den unter Einsatz von KI-Werkzeugen erstellten Leistungen richten sich nach den Regelungen in § 6 dieser AGB. EARLYBIRD AGENCY weist darauf hin, dass für rein KI-generierte Inhalte nach derzeitiger Rechtslage ein urheberrechtlicher Schutz nicht in jedem Fall gewährleistet ist. EARLYBIRD AGENCY übernimmt keine Gewähr dafür, dass durch KI-generierte Inhalte keine Rechte Dritter verletzt werden, soweit diese Inhalte auf Trainingsdaten oder Systemen Dritter beruhen.

16.4. EARLYBIRD AGENCY wird keine vertraulichen Daten oder personenbezogenen Daten des Kunden in KI-Werkzeuge eingeben, sofern diese nicht den Anforderungen der DSGVO und den vereinbarten Datenschutzregelungen entsprechen.

16.5. Soweit der Einsatz von KI-gestützten Werkzeugen den Vorgaben der Verordnung (EU) 2024/1689 (EU AI Act) unterliegt, verpflichtet sich EARLYBIRD AGENCY, die jeweils geltenden Transparenz- und Kennzeichnungspflichten einzuhalten. Auf Anfrage informiert EARLYBIRD AGENCY den Kunden darüber, ob und in welchem Umfang KI-Werkzeuge bei der Leistungserbringung eingesetzt wurden.

17. Schlussbestimmungen

17.1. Erfüllungsort ist, sofern nichts anderes vereinbart wurde, der Sitz von EARLYBIRD AGENCY.

17.2. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis entstehenden Streitigkeiten ist Berlin, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. EARLYBIRD AGENCY ist jedoch berechtigt, den Kunden auch an dessen Sitz zu verklagen.

17.3. Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Textform (z. B. E-Mail), sofern nicht gesetzlich eine strengere Form vorgeschrieben ist.

17.4. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

17.5. Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.

17.6. Vertragssprache ist Deutsch. Sollten Übersetzungen dieser AGB angefertigt werden, ist im Zweifel die deutsche Fassung maßgeblich.



EARLYBIRD AGENCY
c/o PROVENTURY GmbH
Kolonnenstraße 8
10827 Berlin

PROVENTURY GmbH · Geschäftsführer: Germo Möller
Handelsregister: AG Charlottenburg, HRB 281583 B

Aktuelle Fassung / Stand: 01.01.2026
https://earlybird.agency/de/allgemeine-geschaeftsbedingungen

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